„Der wasserrechtliche Bescheid wurde der Landesverkehrsabteilung am 6. September dieses Jahres zugestellt, der straßenrechtliche Bescheid zwei Tage später. Nun läuft für beide Bescheide die vierwöchige Beschwerdefrist, binnen jener alle Parteien Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erheben können", erklärt Verkehrslandesrat Anton Lang die Sachlage.
Die Beschwerde sei innerhalb dieser vier Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich bei der in erster Instanz zuständigen Behörde einzubringen. "Für die Rechtsgültigkeit des Bescheides ist diese vierwöchige Frist abzuwarten“. Der naturschutzrechtliche Bescheid sei laut Lang zwischenzeitlich bereits in Rechtskraft erwachsen. „Mit der Ausschreibung der Bauleistungen kann erst nach Vorliegen aller rechtskräftigen Bescheide begonnen werden. Somit ist der Baubeginn für das Projekt Kreuzung Trautenfels vom Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen abhängig. Die für die Umsetzung notwendigen Finanzmittel sind auf jeden Fall reserviert“, versichert er.