Ob es nun tatsächlich der im Titel erwähnte Klassiker der chinesischen Küche oder doch ein anderes Gericht war, darauf wurde bei der Verhandlung am Bezirksgericht Liezen – wohl aus Gründen der Irrelevanz – nicht eingegangen. Auf den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, zu der es im Zuge der Abholung der bestellten Speise bei einem asiatischem Restaurant in Bad Aussee gekommen sein soll, aber sehr wohl.