Seit 1. Oktober 2021 ist die Reform des steirischen Tourismusgesetzes in Kraft. Dabei wurden aus 96 Tourismusverbänden 13 Erlebnisregionen, geführt von Geschäftsführer, Kommission und Vorstand. Großer Einschnitt für den Schladminger Raum war das damit einhergehende Verbot, Infrastruktur wie Wander- und Radwege, Loipen und Klettersteige zu errichten, zu betreiben oder im Ganzen zu finanzieren. Das wurde ab diesem Zeitpunkt den Gemeinden überantwortet. „Die Reform ist ein Rückschritt auf Kosten der Gemeinden“, sagte der Schladminger Bürgermeister Hermann Trinker damals.