Wann er das letzte Mal gearbeitet hat, daran kann sich der Angeklagte nicht erinnern. Er spüre halt noch die Nachwirkungen eines schweren Motorradunfalles „aus den 90-ern“. – „Das wäre alles kein Problem“, versichert Richterin Barbara Schwarz am Straflandesgericht Graz. Hätte er nicht zwei seiner zehn Vorstrafen für Körperverletzung bekommen, für die er offenbar dann doch fit genug war. „Aber das eine war mit Schusswaffe“, gibt er zu bedenken. Er will gar nichts relativieren, nur dass da kein falscher Eindruck entsteht.