Wenn es nach dem Vertreter der WKStA geht, ist die Sache, die am Montag am Landesgericht Graz entschieden wurde, klar: Ein südsteirischer Schlachthofbesitzer habe jahrelang systematisch Hygienevorschriften verletzt, nicht für den Verzehr geeignetes Fleisch unter die unbeanstandete Ware gemischt und seine Abnehmer betrogen. Beweislast: „Erdrückend“. Die Schadenssumme – von 2009 bis 2019 – belaufe sich auf rund 5,7 Millionen Euro.