Mit einem Freispruch und einer Diversion (nicht rechtskräftig) endete am Montag der Prozess gegen die Bürgermeisterin von Bad Blumau, Andrea Kohl (29), und ihrer Mutter (70) im Grazer Straflandesgericht. Die Staatsanwaltschaft warf den zwei Frauen das Vergehen der Tierquälerei vor. Die Mutter erhielt eine Diversion, sie muss eine Geldbuße von 3000 Euro zahlen, dann ist der Fall für sie erledigt. Der Freispruch für die Tochter erfolgte, weil laut Richter Erik Nauta "die Halterschaft nicht einwandfrei erwiesen war".