Die Angeklagte (33) wirkt so mitgenommen und eingeschüchtert, dass sie nur ganz leise antworten kann. Der Sachverhalt ist ohnehin klar: Am 1. März des Vorjahres hat sie als Autofahrerin im Ortsgebiet von Köflach bei Dunkelheit, bei Regen, bei schlechter Sicht einen Fußgänger übersehen und letztlich getötet. Der Sachverständige hat später ihre Geschwindigkeit mit 91 km/h beechnet, ihr Anhalteweg betrug 65 Meter.