Ein ehemaliger Bankangestellter ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt worden. Angeklagt war ursprünglich gewerbsmäßiger Betrug und Untreue, das konnte allerdings nicht einwandfrei nachgewiesen werden. Der Angeklagte soll Geld von Kundenkonten in die eigene Tasche gesteckt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.