2016 hat sich der Vorfall in der Oststeiermark ereignet. Der Jäger war angeblich mehrmals auf die beiden wildernden Hunde aufmerksam gemacht worden. Einen Besitzer konnte er nicht ausfindig machen. Als er die beiden selbst sah, wie sie auf einem Feld einen Hasen jagten, griff er zum Gewehr. Mit einem einzigen, wie er selbst sagte "Tausend-Gulden-Schuss", erlegt er die Schäfermischlingshündin "Senta" und den Dackelspitz "Jamie".

Der Jäger fühlte sich auch seinerzeit bei der Verhandlung noch im Recht, die beiden Tiere seien zwölf bis 15 Kilometer von ihrem Haus entfernt gewesen, er habe nicht wissen können, wem die beiden gehören würden.

Der 69-Jährige wurde am Straflandesgericht im April 2017 zu einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, dem Hundebesitzer muss er je 200 Euro an Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte kündigte sofort volle Berufung an - es ging in die nächste Instanz.

Bestätigt

Nun liegt die Entscheidung des Berufungsgerichts vor: Der Berufung des Jägers wurde nicht Folge geleistet, somit das Urteil bestätigt. Auch das Oberlandesgericht Graz stellte fest: Der Jäger hat sich der Tierquälerei und Sachbeschädigung schuldig gemacht.

"Es kommt auf den konkreten Einzelfall an", meinte der Richter bei der Urteilsverkündung, "selbst wenn die Hunde davor gejagt hätten, hätten die Hunde, die bei der Schussabgabe nicht gejagt haben, nicht erschossen werden dürfen." Zudem sei die Schussabgabe direkt neben der Gemeindestraße erfolgt. Das Jagdgesetz verbietet eine Schussabgabe in unmittelbarer Straßennähe, mit dem Zweck Menschen zu schützen, die sich auf dem Weg aufhalten könnten.