Seit die Citycom den Internet-Anschluss für rund 600 Grazer Haushalte abdrehte, die ihr Netz vom Wiener Provider d-Light über die Glasfaserkabel der Holding-Graz-Tochter Citycom beziehen, laufen auch beim AK-Konsumentenschutz die Telefonleitungen heiß. Die Citycom hat (wie berichtet) erklärt, dass d-Light mit Zahlungen für die Nutzung des Glasfasernetzes im Rückstand sei. Deshalb habe man das Internet abgedreht. Schon im Februar habe die Citycom eine Klage beim Landesgericht Graz eingebracht, mittlerweile sei eine sechsstellige Summe ausständig.
Sollte d-Light die Außenstände nicht begleichen, gibt es keinen Internet-Anschluss unter den Glasfaserkabeln der Stadt. Da es sich nicht um eine bloße (zeitlich beschränkte) Leistungsstörung handle und die Problembehebung ungewiss sei, steht laut Auskunft der Telekommunikations-Regulierungsbehörde Kunden ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht zu. AK-Expertin Nadja Schretter: „Vorsichtige Kunden könnten dem Unternehmen vorerst noch eine knappe Frist für die Mangelbehebung setzen und sich den Ausspruch der außerordentlichen Kündigung lediglich für den Fall des nutzlosen Verstreichens der Frist vorbehalten.“