Seit der Zeit Maria Theresias im Jahr 1774 gilt für österreichische Kinder die Schulpflicht, genauer wird sie heute per Gesetz als neunjährige "Unterrichtspflicht" definiert. Das heißt, auch das Unterrichten zu Hause ist möglich. Für das neue Schuljahr genehmigte die Bildungsdirektion Steiermark 354 Ansuchen (279 davon für Volksschulkinder).