Mit Hilfe von Spionageausrüstung haben die Beschuldigten bei Führerscheinprüfungen geschummelt. Die Vorgangsweise war professionell: Minikameras waren in Hemdknöpfen eingebaut, die Prüfungsteilnehmer hatten Handys zur Bildübertragung ebenso dabei wie mobile WLAN-Router und Power Banks. Weitere Mobiltelefone dienten dem Ton-Empfang über millimetergroße In-Ear-Kopfhörer.
Via Minikamera wurden während der Prüfungen dann Bilder von Fragen an eine fremde Person weitergeleitet. Über winzige Kopfhörer wurden umgehend die richtigen Antworten durchgegeben, die nur noch eingetippt werden mussten. Rund 2000 Euro wurde in der Regel für dieses „Service“ verlangt. Laut LPD Steiermark wurden seit Herbst 2020 bis Frühjahr 2023 über 90 derartige Straftaten und rund 100 Beschuldigte angezeigt.
Einigen Schummlern wurde am Bezirksgericht Graz-Ost bereits der Prozess gemacht. Wie die "Krone" berichtet, hat der Oberste Gerichtshof diese Urteile allerdings aufgehoben. Grund: "Der konkret vorliegende Sachverhalt fällt derzeit in Österreich unter keinen Straftatbestand", bestätigt Maria Wesiak-Jelinek, Sprecherin des Bezirksgerichts Graz-Ost im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Angeklagt war das Delikt der "unrichtigen Beurkundung", teilweise im Versuchsstadium.
Weil nun kein Paragraf aus dem Strafgesetzbuch mit dem Geschehenen übereinstimmt, wurden die bereits Verurteilten wieder freigesprochen. "Sie haben ihre Geldstrafen rückerstattet bekommen." Weitere Strafanträge gegen andere Verdächtige sind zurückgezogen worden. Aus Sicht der Rechtssprechung könne man die Causa gemäß derzeitiger Rechtslage nicht anders auslegen. Es bleibt nur die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber nachjustiert.
Wichtig: Folgenlos bleiben die Schwindeleien bei Führerscheinprüfungen aber nicht. Sie können nach dem Verwaltungsstrafrecht geahndet werden. Im Führerscheingesetz (FSG) sind entsprechende Strafe vorgesehen, außerdem wird ein Prüfling, der beim Schummeln auffliegt, für neun Monate bis zum nächsten Antritt gesperrt.