Eine Verfassungsklage der Stadt Graz gegen das Land Steiermark, das wäre ein starkes Stück. Noch prüfen Magistratsdirektion und die Juristen der Landeshauptstadt rechtliche Schritte gegen das neue „Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz“. Wie auch immer diese aussehen sollen: Die Hände in den Schoß legen werde man sicher nicht, hieß es am Freitag aus dem Rathaus.
Reform der Sozialkosten
Gesetz bleibt wie es ist, aber Graz soll nicht überfordert werden
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