Nach der peinlichen Auszählungspanne beim SPÖ-Bundesparteitag in Linz war gegen die Leiterin der Wahlkommission, die Steirerin Michaela Grubesa, eine anonyme Strafanzeige eingegangen. In der Sachverhaltsdarstellung wurde Grubesa Betrug bzw. Wahlmanipulation vorgeworfen. Begründung: Sie habe am Parteitag am 3. Juni wider besseres Wissen Hans Peter Doskozil zum Sieger der Kampfabstimmung erklärt. Letztlich hatte aber Andreas Babler die Vorsitzwahl gewonnen. Die Wahlkommission sei erst Tage später auf den verhängnisvollen Eingabefehler in der Excel-Datei aufmerksam geworden, lautete die öffentliche Erklärung Grubesas.

Die Landtagsabgeordnete aus Bad Aussee legte nach dem Debakel ihre Funktion in der Wahlkommission zurück, behielt aber ihr politisches Mandat in der Steiermark. Nun gibt es zumindest gute Nachrichten aus der Justiz für die Steirerin: Die Staatsanwaltschaft Linz sah keinen ausreichenden Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren gegen Grubesa. Darüber berichtete zuerst ZiB2-Moderator Martin Thür auf dem Nachrichtendienst Twitter (X).

Grubesa hatte die Vorwürfe immer bestritten und eine parteiinterne Intrige dahinter gewittert.