1 Wer kann den Wohn- und Heizkostenzuschuss beantragen?
Nachdem die Auszahlung der 400 Euro an bisherige Empfänger von Sozialleistungen des Landes abgeschlossen ist, kommt nun der "erweiterte Mittelstand" zum Zug. Das Land, das die Bundesmittel verteilt, hat ein Jahreshaushaltseinkommen von 30.734 Euro als Obergrenze festgelegt. Anspruchsberechtigt sind Volljährige, die zumindest seit Jahresbeginn 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.
2 Wie wird dieses Jahresnettoeinkommen berechnet?
Addiert werden die Einkünfte aller im Haushalt lebender Personen im Jahr 2022, abzüglich Steuern. Zum Jahresnettoeinkommen zählen auch das 13. und 14. Monatsgehalt, Sachbezüge und Bezüge wie Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld etc.
3 Muss man die Einkommensverhältnisse auch belegen?
Dem Antrag sind keine Nachweise in Form von Lohnzetteln etc. beizulegen. Alle notwendigen Daten können von der abwickelnden Förderstelle zur Kontrolle in der Transparenzdatenbank des Bundes sowie im Zentralen Melderegister abgefragt werden.
4 Was ist dann alles anzugeben?
Es reichen der vollständige Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse und die Kontonummer (IBAN).
5 Wo sind Anträge möglich?
Online über das Portal wohnkostenzuschuss.steiermark.at. Wer keinen Online-Zugang hat, wird auf den zuständigen Gemeindeämtern und Servicestellen der Städte bei der Abwicklung unterstützt.
6 Wie lange kann der Zuschuss denn beantragt werden?
Die Frist endet am 31. Oktober (online) bzw. am 6. November 2023 bei der Abwicklung über die Gemeinde.
7 Wann landet das Geld auf dem Konto?
Die Überweisung auf die Konten soll sukzessive erfolgen, bis Jahresende muss die Auszahlung jedenfalls abgeschlossen sein.
8 Mit wie vielen Anträgen rechnet man?
Rund 180.000 Haushalte in der Steiermark kommen nach den Berechnungen des Landes dafür infrage.
9 Werden die Bezieher des Zuschusses öffentlich gemacht?
In der Richtlinie findet sich eine entsprechende Passage zur Datenweitergabe, die darauf schließen lässt. In der Sozialabteilung versichert man aber, dass das Land in seinem Förderungsbericht keine Namen veröffentlichen wird.
10 Wo werden weitere Fragen rund um den 400-Euro-Zuschuss beantwortet?
Auf einer eigenen Hotline der Landessozialabteilung unter Tel. 0800 800 262.