Das Schuljahr geht zu Ende. Alle ukrainischen Kinder haben im Juni Deutschtests ("MIKA-D-Test") gemacht: Beim Ergebnis "ausreichend" steigt das Kind in die nächste Klasse auf und wechselt in den ordentlichen Status (es bekommt dann keinen Deutsch-Intensivunterricht mehr, sondern Regelunterricht mit Noten).
Beim Ergebnis "mangelhaft" bleibt das Kind im außerordentlichen (a.o.) Status und kann auf Beschluss der Lehrer in die nächste Klasse aufsteigen oder die Klasse wiederholen. Beim Ergebnis "ungenügend" bleibt das Kind im a. o. Status und wiederholt die Klasse.
Chancen auf gute Noten
Es ist eigentlich ein Vorteil, dass die Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache zwei volle Schuljahre in derselben Klasse verbringen können, denn dann hat das Kind Chancen auf gute Noten und den Wechsel ins Gymnasium.
Dennoch war die Aufregung unter den Eltern groß, denn: Ein Wechsel in die nächsthöhere Schule (z.B. von der Volksschule in die Mittelschule oder von der Mittelschule ins Gymnasium) war rechtlich bisher nur möglich, wenn das Kind schon vor der letzten MIKA-D-Testung im Juni im ordentlichen Status war und ein Zeugnis mit Noten bekommen hat. Das war vielen nicht bewusst, und sie hatten nun das Gefühl, dass ihre Kinder nicht vorankommen und auf der Strecke bleiben, obwohl sie schon mehr leisten könnten.
Insbesondere im Falle der Volksschulen hatten auch die Lehrer keine Freude: Sie haben nämlich ab Herbst dann viele Kinder in den Klassen sitzen, die zwei Jahre älter sind als die anderen.
Jetzt hat das Ministerium die Reißleine gezogen: Das Kind darf trotz bisher "mangelhafter" Sprachkenntnisse und außerordentlichem Status die Schule wechseln, wenn die Konferenz der Lehrer beschließt, dass es sprachliche Fortschritte gemacht hat und eine Schulbesuchsbestätigung bekommen kann, in der alle Fächer positiv beurteilt werden.
Sprachförderung
Das ist nur dann möglich, wenn das Kind in diesen Fächern wirklich auch schon Wissen erworben hat. Es wechselt dann vom außerordentlichen Status in den ordentlichen Status und bekommt nur noch wenig Sprachförderung.
Seitens der Bildungsdirektion betont man, dass diese Kinder im Herbst im Wege des Förderunterrichtes noch weiter in der deutschen Sprache gefördert werden. Vor allem in Hinblick darauf, dass das Kind ohne die nötigen Grundkenntnisse später Schwierigkeiten bekommen könnte, wird dann, wenn Sprachkenntnisse und Wissen nicht wirklich adäquat sind, aber eher dazu geraten, das Schuljahr noch einmal zu wiederholen und von dieser guten Basis aus in die nächsthöhere Schule zu starten.
Die Übergangsregelung gilt für alle Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache, nicht nur die ukrainischen. Sie wurde gestern eiligst erlassen, damit die Konferenzen noch die nötigen Beschlüsse fällen können.
Claudia Gigler