In Kärnten haben Schülerinnen und Schüler das Recht, anders zu sein. Das geht aus einem neuen Arbeitspapier der Bildungsdirektion hervor. Darin geht es um den richtigen Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die mit einem anderen Vornamen, anderem Geschlecht oder anderen Pronomen angesprochen werden wollen. Jene, die das wollen, können ihren Wunsch bei den Lehrkräften bzw. bei der Schulleitung deponieren. Mehrere 100 Schülerinnen und Schüler seien bereits registriert, heißt es von der Bildungsdirektion. Das Lehrpersonal soll zudem erfragen, inwieweit die Eltern informiert sind bzw. aufgeklärt sind. In der Folge kommt es zu einem Gespräch zwischen Schulleitung und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Bei Bedarf können Schulpsychologie oder andere Anlaufstellen aufgesucht werden, um mögliche Problemfelder wie Zimmerzuteilung bei Klassenfahrten, Umkleidekabinen, Sportunterricht abzuklären.