Der Raumordnungsbeirat des Landes hat am Donnerstagvormittag grünes Licht gegeben, der formale Beschluss der Landesregierung soll noch im Mai erfolgen. Damit ist fix, worüber monatelang verhandelt und noch viel länger fachlich gebrütet worden ist: Die Steiermark bekommt 36 ordnungsgemäß gewidmete Vorrangzonen für großflächige Photovoltaikanlagen im Freiland, die sich auf insgesamt 778 Hektar erstrecken.
In Summe sind das rund 46 Hektar bzw. eine Vorrangzone weniger als noch im Entwurf der Verordnung zum "Sachprogramm Erneuerbare Energie", der bis Ende März in Begutachtung lag. Die Redimensionierungen habe man auf Basis der eingelangten Stellungnahmen vorgenommen, von denen die allermeisten allerdings keine konkreten Einwendungen gegen Zonen beinhaltet hätten, betont man in der Abteilung für Landes- und Regionalentwicklung (A 17), die das Sachprogramm gemeinsam mit vier weiteren Landesabteilungen federführend erarbeitet hat.
Wo die Zonen kleiner ausfallen
Fallen lassen muss man die Pläne für die knapp 18 Hektar große Vorrangzone "Cargo Center" in Kalsdorf (Graz-Umgebung). "Dort handelt es sich um eine Abbaufläche. Die Betreiber haben uns nun mitgeteilt, dass sie noch bis 2035 weitergenutzt werden soll, womit es vorerst keinen Sinn hat, dort für eine Solaranlage zu widmen", erläutert Harald Grießer, Leiter der Landesabteilung 17. Sieben weitere Zonen schrumpfen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen jeweils um einen bis neun Hektar.
So wird etwa in der oststeirischen Vorrangzone "Schölbing" eine von insgesamt drei Teilflächen gestrichen, weil die Grundeigentümer nahe dem Siedlungsgebiet andere Pläne haben. In Fohnsdorf müssen drei Hektar der geplanten Photovoltaikzone einer angedachten Siedlungserweiterung weichen, in der Zone "Lindegg" (Gemeinde Bad Blumau) kollidieren drei Hektar mit dem Naturschutz, die nahe Zone "Riegersdorf" verliert wegen der nötigen Ausgleichsmaßnahmen zum Bau der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 einen Hektar. Alle Details zu den Zonen und Flächen gibt es hier:
Vorerst keine Vergrößerungen
Vergrößerungen einzelner Zonenvorschläge oder gar zusätzliche Zonen sind im Gegenzug nicht vorgesehen. Denn so einfach, wie sich das manche Investoren oder Grundbesitzer vorstellen, die noch während der Begutachtung auf Erweiterungen gedrängt hatten, sei das nicht umsetzbar, heißt es aus der Abteilung 17. "Die Vorrangzonen sind unter anderem auf die vorhandenen Stromleitungskapazitäten, auf Fragen der Sichtbarkeiten, auf landwirtschaftliche und Naturschutzkriterien abgestimmt. Wir haben uns damit wirklich nach der Decke gestreckt", sagt Projektleiter Martin Wieser.
Diesen strengen Kriterien sei auch geschuldet, dass sich die allermeisten Zonen in den Ebenen des Südens und Ostens des Landes befinden. In den Tälern der Obersteiermark fehlte laut Landesverwaltung meist der Platz für groß dimensionierte Anlagen, die Berghänge fallen oftmals aus Gründen des Landschaftsschutzes (sehr weite Sichtbarkeit) und mangels Einspeisemöglichkeiten für den Strom weg. Dass wiederum der Bezirk Voitsberg gar keine Vorrangzone bekommt, liegt am Naturschutz. Die Planer des Landes hatten dort ein 40 Hektar großes Areal im Auge – mit geringer Einsehbarkeit, Vorbelastung durch den früheren Kohleabbau und bester Netzanbindung. "Aber das Gebiet ist für den Artenschutz sehr wichtig und kann deshalb leider nicht genutzt werden", sagt Wieser.
Kommentar zum Thema
Gemeinden sind weiter gefordert
Klar ist allen Beteiligten allerdings auch, dass die vorgesehenen 778 Hektar nicht genügen, um die Sonnenstrom-Ziele bis 2030 zu erreichen. Dafür sind nach Berechnungen neben der Nutzung von Dächern und anderen Bauten mehr als 2000 Hektar an Freiflächenanlagen erforderlich. Hier sieht die Landesregierung die Gemeinden mit Widmungen für kleinere Anlagen gefordert. Für unrealistisch hält man das nicht. Allein im Vorjahr hätten die steirischen Kommunen 200 Hektar an Photovoltaikflächen gewidmet, künftig sollen es noch mehr werden.
Ob das wirklich zutrifft, soll spätestens in drei Jahren überprüft werden, wenn die erste Evaluierung des Sachprogramms ansteht. Nicht ausgeschlossen, dass dann weitere Großflächen verordnet werden, sofern es der Ausbau der Stromnetze bis dahin erlaubt.