Eigentlich hätte am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht ein Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung fallen sollen, doch Richterin Julia Noack sprach ein Unzuständigkeitsurteil. Sie hatte Zweifel daran, ob der Angeklagte bei einem tödlichen Messerstich 2022 wirklich in Notwehr gehandelt hat. Nun muss der Fall wohl vor einem Geschworenengericht verhandelt werden. Das Unzuständigkeitsurteil ist noch nicht rechtskräftig.