Wie weit würden Sie gehen, wenn Sie glauben, unrechtmäßig viele Stunden gearbeitet zu haben – ohne Entlohnung? Ein Abteilungsvorstand an einer steirischen Schule strapazierte dazu das österreichische Rechtssystem. Deswegen klagte er die Bildungsdirektion bzw. die Republik Österreich, wie "Die Presse" bereits am Montag berichtete. Er glaubte, ihm stehe Geld zu, weil er mehr gearbeitet habe, als er müsste. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah das nun anders. Eine Klage auf 167.000 Euro wurde abgelehnt.

Ist eine Stunde eine Stunde?

Der besagte Lehrer ist, wie die Bildungsdirektion bestätigt, an der HTBLVA Graz Ortweinschule beschäftigt. Der dortige Direktor Manfred Kniepeiss verweist auf Nachfrage gleich an die Bildungsdirektion. "In berufsbildenden höheren Schulen fungieren Abteilungsvorstände als mittleres Management. Der Großteil der Aufgaben ist administrativ", erklärt Bernhard Just, Präsidialleiter der Bildungsdirektion Steiermark, der Kleinen Zeitung.

So sind auch im besagten Fall 14 Administrativeinheiten (das entspricht 28 Stunden à 60 Minuten) pro Woche und drei Unterrichtsstunden vorgesehen. Der klagende Lehrer war aber der Auffassung, eine Administrativstunde sei einer Unterrichtsstunde (à 50 Minuten) gleichzusetzen. Und meint deswegen, er hätte in den Jahren viel mehr gearbeitet als vorgesehen. "Bei einer Unterrichtsstunde zählen aber die restlichen zehn Minuten als Pausenaufsicht hinzu. Diese gibt es bei administrativen Tätigkeiten ja nicht", sagt Just. Außerdem benötigen Administrativstunden keine Vor- und Nachbereitungszeit, wie sie bei Unterrichtsstunden mitgerechnet werden.

Weisung nach Beschwerden

Zudem erhielt der Lehrer eine Weisung von der Bildungsdirektion, dass er am Vormittag physisch an der Schule anwesend sein muss. "Die Presse" berichtet von Beschwerden durch Eltern, Schüler und Kollegen. "Ja, es gab einen Auslöser für die Weisung", bestätigt Just. Da der besagte Abteilungsvorstand für Managementaufgaben in der Schule zur Verfügung stehen soll, wurde ihm das so zugewiesen. Die Bildungsdirektion bekam auch in dieser Sache vom OGH recht. An anderen steirischen Schulen habe sich diese Frage laut Bernhard Just bis jetzt gar nie gestellt.

Hätte der Lehrer übrigens recht bekommen, wäre das wohl ein Präzedenzfall gewesen und hätte die Republik Millionen gekostet. Der Lehrer ist nach wie vor an der Schule beschäftigt. Der Rechtsstreit dauerte laut Bildungsdirektion sieben Jahre.