Keine Maske mehr im Spital: Das gilt für Patienten, Besucher und Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der Steiermark ab 1. Mai. In den Häusern der Spitalsgesellschaft Kages wird man dem Vernehmen nach im Einklang mit der Verordnung des Bundes handeln. Das hat die Kleine Zeitung vorab erfahren. Die Verordnung sieht ein Ende der Maskenpflicht vor, bis 30. April gilt sie noch in vulnerablen Bereichen wie Spitälern und Pflegeheimen.
Bei der Kages hätte man sich auch nach Ende April für strengere Regeln entscheiden können, das hätte das Hausrecht erlaubt. Das sei aber nicht mehr notwendig, heißt es vonseiten der Spitalsgesellschaft. Außerdem steht in der Verordnung des Bundes, dass einzelne Abteilungen und Häuser bei Bedarf (also wenn es aus fachmedizinischer Sicht notwendig ist) wieder eine Maskenpflicht einführen können. Davon werde man Gebrauch machen, wenn nötig, so die Kages.