Das Wissenschaftsministerium hat nun  den Antrag zur Aufhebung der Wahl der Gründungs-Rektorin der neuen Linzer Technischen Uni abgewiesen. Es liege keine Verletzung der Verfahrensvorschriften vor. Es geht um die Wahl von Stefanie Lindstaedt, die turbulent verlaufen war und für den Einspruch gesorgt hatte. Anders als das Ministerium hat sich Verfassungsjurist (emeritierter) Professor Heinz Mayer geäußert, der unter anderem Befangenheit bei Mitgliedern des Gründungskonventes sah.