Fast einen Monat, von Anfang Mai bis Anfang Juni, hat die Steirerin (28) ihre vier Jahre alte Tochter verborgen gehalten. Grund war ein erbitterter Obsorgestreit zwischen ihr und dem Vater des Mädchens, der aus Kalifornien stammt. Der Streit eskalierte im Frühjahr des Vorjahres: Die vorläufige alleinige Obsorge hat nach einem Urteil des Superior Court of California aus dem April 2022 der Vater. Dieses Urteil wurde auch durch einen Beschluss des Bezirksgerichts Fürstenfeld Anfang Mai bestätigt.
Daraufhin tauchte die Mutter bei einem Heimatbesuch mit ihrer Tochter in der Steiermark unter und war weder für den Vater des Mädchens noch für die Behörden greifbar. Auf der Flucht soll die Steirerin mit ihrem Kind sechsmal die Adresse gewechselt haben. Ausgeforscht wurde sie erst am 8. Juni. Die Steirerin wurde vorübergehend festgenommen, zwei Tage später saß das Mädchen schon mit ihrem Vater im Flugzeug nach Amerika. Gegen die Mutter besteht in den USA ein Haftbefehl wegen der Kindesentziehung, und es wurde ein Kontaktverbot erlassen.
Heute, Mittwochnachmittag, muss sie sich allerdings in ihrer Heimat, am Straflandesgericht Graz, wegen Kindesentziehung verantworten. Angeklagt ist sie auch wegen Urkundenunterdrückung, weil sie den amerikanischen und den österreichischen Pass des Mädchens zurückgehalten haben soll. Die (höchst theoretische) Strafdrohung beträgt drei Jahre Haft.