Der Betreuungstierarzt eines im Bezirk Leibnitz gelegenen Junghennenbetriebes, mit rund 2600 Tieren, meldete der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, dass in diesem Bestand vermehrt Todesfälle aufgetreten sind. Der Betrieb liegt in einer Region, die als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen ist. Um den Verdacht des Vorliegens der Geflügelpest auszuschließen, veranlasste der Amtstierarzt umgehend eine Untersuchung verendeter Hühner an der Ages in Mödling. Der Fall wurde am Montag bekannt.
Am Mittwoch hat die Ages bei den untersuchten Tieren das Vorliegen einer Infektion mit aviärem Influenzavirus vom Typ A H5N1 (Vogelgrippe) bestätigt. Aufgrund des Nachweises der Geflügelpest wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die schmerzlose Tötung des Bestands angeordnet sowie eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Bestand festgelegt. Die getroffenen Maßnahmen können in der Überwachungszone frühestens 30 Tage und in der Schutzzone frühestens 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebs aufgehoben werden.
Stallpflicht für Zehntausende Hühner
In der Schutzzone befinden sich insgesamt 94 Betriebe mit rund 24.431 Stück Geflügel. In der Überwachungszone sind es 581 Betriebe mit etwa 60.018 Stück Geflügel. Sämtliche Betriebe der Schutzzone und 10 Prozent der Betriebe in der Überwachungszone müssen in den nächsten Wochen amtstierärztlich kontrolliert werden. Bis zur Aufhebung der Zonen müssen alle dort befindlichen Geflügelhalter ihre Tiere im Stall halten. Weiters sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten, so zum Beispiel ein Kleidungs- und Schuhwechsel vor dem Betreten des Stalls. Verdächtige Krankheitserscheinungen oder vermehrte Todesfälle müssen umgehend dem Veterinärreferat der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Für Menschen besteht keine Gefahr.