Von B wie Bachsdorf bis Z wie Zwaring reichen die Namen jener insgesamt 37 Vorrangzonen, in denen in der Steiermark in den kommenden Jahren großflächige Photovoltaikanlagen entstehen sollen. Die entsprechende Verordnung dazu, das Sachprogramm Erneuerbare Energie, hat die Landesregierung nun vorgelegt. Das Stück soll am Donnerstag in der Landesregierung beschlossen werden und geht dann in eine achtwöchige Begutachtung (bis 23. März). Damit ist nach langem Spekulieren endlich klar, auf welchen Freiflächen im Land der Sonnenstromausbau bevorzugt vorangetrieben werden soll.

Insgesamt umfassen die Vorrangzonen 824,55 Hektar Freiland, wie Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ), Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl und Agrarlandesrat Hans Seitinger (beide ÖVP) am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz enthüllten. Das ist weniger als die für das Sachprogramm zuerst angekündigten 962 Hektar. Allerdings musste in den vergangenen Wochen jedes der in die Auswahl gekommenen Grundstücke einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden, um die tatsächliche Eignung (etwa in Bezug auf Naturschutz und Landschaftsbild) festzustellen. Für die nun übrig gebliebenen Zonen gilt: Wer dort ein Photovoltaikkraftwerk plant, benötigt vorab keine eigene Flächenausweisung durch die Standortgemeinde mehr, die Zonen sind bereits vorgewidmet und auf grundsätzliche Tauglichkeit geprüft. Die Genehmigungsverfahren für die Projekte müssen freilich dennoch abgewickelt werden.

Größte Zone in Bad Radkersburg

Die 37 Vorrangzonen haben eine Größe von jeweils etwa 10 bis 45 Hektar und befinden sich hauptsächlich in den südlichen und östlichen Landesgebieten. Elf der Flächen fallen in den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, weitere acht (zumindest größtenteils) in den Bezirk Leibnitz und fünf in den Bezirk Südoststeiermark (siehe Grafik oben). Die größte der Zonen, die Vorrangzone Dedenitz im Gemeindegebiet von Bad Radkersburg, umfasst 45,32 Hektar, die kleinste (Vorrangzone Oberbuch in der Gemeinde Buch-St. Magdalena) erstreckt sich auf 10,19 Hektar. Betroffen von den Ausweisungen sind insgesamt 34 steirische Gemeinden, wobei einige Kommunen (wie etwa Bad Blumau) gleich mehrere Zonen beherbergen. Einige Vorrangzonen verlaufen auch über Gemeinde- oder sogar Bezirksgrenzen hinweg. Mit den Gemeinden habe man bereits die nötigen Gespräche geführt, versichert man seitens des Landes. "Da erwarten wir uns keine gröberen Brösel mehr", sagt Lackner.

Ausgewählt wurden die Flächen in einem viele Monate andauernden Evaluierungsprozess, der auch politisch für Sprengstoff gesorgt hatte. So war zwischen dem Landesumwelt- (LR Lackner) und dem Landesagrarressort (LR Seitinger) monatelang umstritten, wie stark im Sachprogramm auch auf hochwertige Agrarböden zugegriffen werden soll. Bauernvertreter verlangten, Anbaugebiete generell frei von Photovoltaik zu lassen – am Ende stand ein Kompromiss, dessen Eckpunkte schließlich im vergangenen Oktober im Rahmen der Regierungsklausur in Schladming öffentlich gemacht wurden: Landwirtschaftlich als hochwertig eingestufte Böden werden nicht zum Photovoltaikausbau freigegeben, dafür sind rund 400 Hektar an "mittelwertigen" Böden Teil des Sachprogramms. Im Gegenzug wird die Photovoltaiknutzung für die restlichen rund 57.000 Hektar an landwirtschaftlichen Vorrangflächen in der Steiermark explizit untersagt. Erlaubt sein sollen dort künftig bestenfalls Agri-PV-Anlagen, die eine weitere, ertragreiche landwirtschaftliche Nutzung ermöglichen.

"Kilowattstunden kann man nicht essen"

Lackner spricht von einer "Vorreiterrolle", die die Steiermark mit diesem Programm einnehme. Für Eibinger-Miedl ist "ein Kraftakt gelungen", der bei der Energiewende "einen Riesenschritt nach vorne" bringe. Weniger euphorisch formulierte der für Landwirtschaft zuständige Seitinger: "Ein Kompromiss ist dann gegeben, wenn beide Seiten ein bisschen unglücklich sind, sagt man." Man sei sich einig, dass die Zeit für den Ausbau erneuerbarer Energieträger dränge, gleichzeitig müsse klar sein, dass man "mit Kilowattstunden zwar kochen, aber sie nicht essen kann". Der jetzige Kompromiss ist für Seitinger aber "durchaus herzeigbar".

Die Landesräte verweisen auch darauf, dass die Priorität in Sachen Solarausbau unverändert sei: Primär im Fokus stünden weiterhin Dach- und Fassadenflächen, danach versiegelte oder vorbelastete Gebiete. Würden sie voll genutzt, lasse sich so 40 Prozent des gesamten Ausbaubedarfs verwirklichen. Für die restlichen 60 Prozent müsse schließlich auf Freiflächen zurückgegriffen werden: Ein großer Teil könne hier wiederum mit kleineren Anlagen bewerkstelligt werden. Für die Widmung dieser Flächen sind weiterhin die jeweiligen Gemeinden zuständig. Für Großanlagen mit mehr als zehn Hektar Fläche schließlich, die ebenfalls nötig seien, komme das Sachprogramm zur Anwendung.