Brauchtumsfeuer sind ausdrücklich öffentlich und müssen mit Namen (eines Beauftragten; Zuständigen) gemeldet werden. Auch das – beispielhaft – alljährliche Osterfeuer der Familie am Grund vom Großvater fällt darunter. Das regelt die erneuerte Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landes.
Thomas Rossacher