Acht Jahre Haft für versuchten Mord und grob fahrlässige Körperverletzung lautete das Urteil des ersten Rechtsgangs im Prozess gegen einen steirischen Wirt. Ihm wurde vorgeworfen, im Dezember 2021 mit einem Fleischermesser auf einen Mann losgegangen zu sein. Den Stich in den Rücken konnte ein anderer verhindern. Aber das Messer landete im Bauch des Abwehrers. Das Gericht wertete Letzteres rechtskräftig als grob fahrlässige Körperverletzung. Doch den Schuldspruch des Mordversuchs hob der Oberste Gerichtshof wegen eines Formalfehlers auf. Die Begründung: Die Frage, ob der Angeklagte nur verletzen habe wollen, wurde nicht gestellt.