Die Geburtstagsfeier fand zwar rund einen halben Kilometer entfernt von seinem Haus statt, aufgrund des Lärms sei an Schlaf nicht zu denken gewesen: "Mein Mandant konnte kein Auge zumachen, dann hat er leider überreagiert. Das Fass ist bei ihm übergelaufen, es war eine emotionale Entgleisung", sagt die Verteidigerin über den Angeklagten.