Es war fast zu befürchten. Nachdem in den vergangenen Wochen schon in mehreren europäischen Ländern teils große Vogelgrippe-Ausbrüche (auch Geflügelpest genannt) verzeichnet wurden, gibt es erstmals in dieser "Wintersaison" auch einen Fall in der Steiermark.
Betrieb gesperrt, Tiere "schmerzlos getötet"
Wie die Agentur für Ernährungssicherheit (Ages) am Mittwoch bekannt gab, wurde in einem Hobby-Betrieb in Graz-Umgebung das Virus mit dem Subtyp H5N1 nachgewiesen. Hier waren zahlreiche Hühner und Gänse symptomlos verendet. Der Bestand wurde von der Veterinärbehörde amtlich gesperrt - leider mussten die restlichen Hühner des Betriebes "schmerzlos getötet" werden, wie es seitens des Landes heißt. "Wie es zur Infektion der Tiere kommen konnte, ist derzeit Gegenstand von Ermittlung."
Laut Ages ist das Virus für Haus- und Wildgeflügel "stark krankmachend, nicht aber für Menschen": "Im aktuellen Seuchengeschehen sind Infektionen mit H5N1 bei Menschen nicht nachgewiesen worden."
Diesmal trifft es nicht Wildvögel, sondern Hausgeflügel
Nachdem es sich dabei nicht (wie in den letzten Jahren üblich) um Wildvögel handelt, sondern um einen Hausgeflügelbetrieb, setzen die Behörden nun auch andere Maßnahmen. Im Vorjahr hatten ja die Hühner in 144 steirischen Gemeinden Innendienst und durften nicht ins Freie.
Konkret wird nun in eine "Schutzzone" und eine "Überwachungszone" unterteilt:
- Die Schutzzone umfasst einen Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb – in den Gemeinden Kumberg sowie in der Gemeinde Eggersdorf die Katastralgemeinden Hart, Haselbach und Purgstall.
- Innerhalb dieser Schutzzone befinden sich 144 Geflügelbetriebe mit 11.000 Tieren.
- Die Überwachungszone betrifft einen Umkreis von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb, das bedeutet 560 Betriebe mit 47.000 Tieren in folgenden Gemeinden:
- Kainbach bei Graz
- Sankt Radegund bei Graz
- Weinitzen
- Stattegg mit der Katastralgemeinde
▪ Stattegg - Eggersdorf bei Graz mit den Katastralgemeinden
▪ Affenberg
▪ Brodersdorf
▪ Edelsbach
▪ Eggersdorf
▪ Höf
▪ Präbach - Gutenberg-Stenzengreith
- Mitterdorf an der Raab
- Mortantsch
- Ludersdorf-Wilfersdorf mit den Katastralgemeinden
▪ Pircha
▪ Wilfersdorf - o Naas mit der Katastralgemeinde
▪ Birchbaum - o Sankt Ruprecht an der Raab mit den Katastralgemeinden
▪ Arndorf
▪ Dietmannsdorf
▪ Fünfing bei St. Ruprecht
▪ Grub
▪ Neudorf bei St. Ruprecht
▪ St. Ruprecht an der Raab
▪ Unterfladnitz
▪ Wolfsgruben bei St. Ruprecht - o Weiz mit den Katastralgemeinden
▪ Farcha
▪ Krottendorf
▪ Preding
▪ Reggerstätten
▪ Weiz - Stadt Graz mit den Katastralgemeinden
o Graz Stadt-Fölling
o Ragnitz
o Stifting
o Graz Stadt-Weinitzen
o Wenisbuch
Kontakt mit Wildvögeln vermeiden, Transporte melden
In der Schutz- und Überwachungszone müssen alle geflügelhaltende Betriebe ihre Tiere vor einem Kontakt mit Wildvögeln schützen (viele Freilandhaltungsbetriebe werden die Tiere wohl im "Wintergarten" belassen).
Zusätzlich ist auch der Transport von Geflügel zu anderen Betrieben oder zum Schlachthof nur nach amtstierärztlicher Kontrolle und behördlicher Genehmigung erlaubt. Vogelausstellungen sind vorerst verboten.
Die Maßnahmen sind vorerst auf 30 Tage (Überwachungszone) und 21 Tage (Schutzzone) beschränkt.
Grundsätzlich sind die Auflagen in Schutzzone und Überwachungszone dieselben, der Unterschied ist, dass in der Schutzzone ALLE Betriebe behördlich überprüft werden, in der Überwachungszone gibt es stichprobenartige Überprüfungen.
Infos des Gesundheitsministeriums zur Vogelgrippe >>finden Sie hier<<