Noch immer melden sich Menschen, die vor vielen Jahren in einer Betreuungseinrichtung des Landes Opfer von sexueller, körperlicher oder psychischer Gewalt wurden, beim Gewaltschutzzentrum Steiermark. Ihr in der Regel juristisch bereits verjährter Fall wird dort von einem unabhängigen Gutachter geprüft und bewertet, dieser leitet seinen Bericht dann an die Landesregierung weiter. Dort wird gemäß der 2017 eingerichteten Heimopferentschädigung eine Geldleistung zugesprochen, in den meisten Fällen werden auch Therapiekosten übernommen.

In der Regierungssitzung von Donnerstag beschloss die Landesregierung auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ), weitere 41 Opfer mit einer Summe von insgesamt 544.000 Euro zu unterstützen. Damit wurden seit Juli 2017, als die Heimopferentschädigung (als Nachfolge der ausgelaufenen Opferschutzkommission) beim Land eingerichtet worden war, 513 Personen entschädigt. Insgesamt zahlte das Land 7,34 Millionen Euro für Entschädigungen und Übernahme der Therapiekosten aus. Der Höchstbetrag pro Opfer beträgt 25.000 Euro.

Kampus betont in diesem Zusammenhang, dass das Land inhaltlich und finanziell für lange zurückliegende Vorgänge Verantwortung übernehme. Betroffene seien mitunter davon ein Leben lang belastet. "Wir entschuldigen uns bei den Betroffenen. Für die Betroffenen, aber auch für uns als Gesellschaft ist die Aufarbeitung des begangenen Unrechts sehr wichtig. Entscheidend ist, dass wir alles Menschenmögliche unternommen haben und unternehmen, um die Wiederholung solcher Vorfälle zu verhindern", so Kampus.