"Grenzen zu überschreiten oder Dinge auszuprobieren, haben Jugendliche in ihrer Entwicklungsphase dabei, manchmal bringen sie diese Taten auch vor Gericht", so Monika Stvarnik, Bereichsleiterin der Familien- und Jugendgerichtshilfe Graz. Richter hätten allerdings nicht die Zeit zu schauen, ob es sich um jugendliches Ausprobieren unter Normalbedingungen handle oder mehr dahinterstecke. Deswegen unterstützt die Jugendgerichtshilfe, die 2015 als Modellstandort in Graz startete, Richter und Staatsanwälte bei Strafverfahren.
Katrin Schwarz