Eine Steirerin ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte knapp acht Jahre lang fast 570.000 Euro von ihrem Arbeitgeber, einer Außenstelle der Lebenshilfe, abgezweigt und in den eigenen Hausbau gesteckt. Sie war umfassend geständig, doch die Verteidigung meldete Rechtsmittel an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.