"Ich habe einen Spleen fürs Gute, ich bin sehr für die Wahrheit", erklärt der Betroffene dem Schöffengericht unter Vorsitz von Florian Farmer. Der 38-Jährige ist Betroffener und nicht Angeklagter, denn der Staatsanwaltschaft beantragt keine Bestrafung, sondern eine Einweisung.