Erbschleicher oder guter Freund? 65.700 Euro soll ein 24-Stunden-Pfleger mit der Bankomatkarte des zu pflegenden Seniors unrechtmäßig abgehoben haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der auf Untreue hinausläuft. Der angeklagte Kroate (55) bestreitet auch nicht, das Geld behoben zu haben. Immerhin hatte er eine eigene Bankomatkarte für das Konto. Aber es sei nicht unrechtmäßig gewesen, sondern er hätte "aus Dankbarkeit" verfügen dürfen und auch auf Wunsch des Seniors behoben. Der Senior kann zur Aufklärung nichts mehr beitragen, er ist 2021 verstorben.