Es ist explosive Post aus Wien, die bei der Landesregierung eingetroffen ist. Gegenstand ist das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm, das nach Beschwerden gegen den Genehmigungsbescheid erster Instanz seit mehreren Monaten vom Bundesverwaltungsgericht geprüft wird. Nun haben die Wiener Verwaltungsrichter eine brisante Entscheidung gefällt: Sie halten eine 2015 erlassene Verordnung des Landes in der Causa für gesetzeswidrig und ersuchen deshalb den Verfassungsgerichtshof, das Rechtsstück als ungültig aufzuheben.