Es ist explosive Post aus Wien, die bei der Landesregierung eingetroffen ist. Gegenstand ist das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm, das nach Beschwerden gegen den Genehmigungsbescheid erster Instanz seit mehreren Monaten vom Bundesverwaltungsgericht geprüft wird. Nun haben die Wiener Verwaltungsrichter eine brisante Entscheidung gefällt: Sie halten eine 2015 erlassene Verordnung des Landes in der Causa für gesetzeswidrig und ersuchen deshalb den Verfassungsgerichtshof, das Rechtsstück als ungültig aufzuheben.
Brisante Wende
Höchstgericht soll Koralm-Verordnung kippen
![Auf der Glitzalm soll der obere der beiden Speicherseen entstehen. Just dieses Gebiet ist seit 2015 nicht mehr unter Schutz gestellt Auf der Glitzalm soll der obere der beiden Speicherseen entstehen. Just dieses Gebiet ist seit 2015 nicht mehr unter Schutz gestellt](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/sq7uwe-6CD5759C-1965-4928-A6A0-CAC8BE474E20_1657724376689885.jpg/alternates/WIDE_1200/6CD5759C-1965-4928-A6A0-CAC8BE474E20_1657724376689885.jpg)