Wer in den 1970ern oder 1980ern ein Wohnhaus gebaut, umgebaut oder erweitert hat, hatte keine andere Wahl: Einer der Kellerräume war als Schutzraum zu gestalten, um im Falle des Falles dort Zuflucht finden zu können. Gemeint war mit diesem "Fall des Falles" ein atomarer Zwischenfall zwischen den USA und der Sowjetunion. Es herrschte die Hochphase des "Kalten Krieges", der alle Bundesländer (außer Wien) dazu bewog, die jeweiligen Bauordnungen mit entsprechenden Regelungen zur Bunker-Pflicht zu versehen – so auch die Steiermark mit der Bauordnung des Jahres 1968.