Bisher werden in der Pensionsversicherung die Kindererziehungszeiten bis zum vierten Lebensjahr angerechnet. Der ÖGB findet das zu kurz. Er fordert eine stufenweise Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten bis zum achten Lebensjahr. Die ÖGB-Frauenvorsitzende, Korinna Schuhmann, sieht in der Kindererziehung "eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die politisch besser anerkannt werden muss".