Es war ein 68 Seiten starkes Schreiben aus Brüssel, das seit dem vergangenen Sommer im Landhaus für rauchende Köpfe sorgte. Die EU-Kommission erteilte darin der Republik eine juristische Kopfwäsche, weil die Bundesländer – darunter die Steiermark – den Umweltorganisationen nicht ausreichend Beteiligungsrechte bei Genehmigungsverfahren einräumen, wie es laut Aarhus-Konvention vorgesehen wäre. Die von Österreich bereits 2005 ratifizierte Konvention gesteht den anerkannten NGOs unter anderem volle Parteienstellung auch in Fällen zu, in denen keine aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss.