Der Angeklagte hatte am 25. September des Vorjahres gegen 20 Uhr schon ordentlich getankt. Nicht nur sein Auto. 1,8 oder 1,9 PromilleBlutalkohol hatte er intus. Dass Alkohol am Steuer nie eine gute Idee ist, daran hätte er sich erinnern können. Immerhin hat ihn eine solche Ausfahrt bereits das „Haftübel verspüren“ lassen, wie es Richter Erik Nauta nennt.