1. Ich habe eine Einladung zum dritten Stich bekommen, obwohl ich geimpft und genesen bin. Soll ich den Termin wahrnehmen?
Um die Impfquote in die Höhe zu treiben (Letztstand Mittwochfrüh: 71,5 Prozent der Steirerinnen und Steirer sind erstgeimpft, 68 Prozent sind vollimmunisiert) verschickt das Land Steiermark aktiv Impfeinladungen. Sie dienen als Aufforderung für Ungeimpfte, die noch gar keinen Stich erhalten haben. Aber auch als Erinnerungen für den Drittstich. Dieser ist nun ja bereits ab vier Monaten nach der Zweitimpfung möglich bzw. empfohlen. Auch Personen, die Impfdurchbrüche erlitten haben, bekommen solche Briefe per Mail zurzeit zugesandt. Und zwar mit einem genauen Termin zur Drittimpfung. Das liegt laut Vize-Landesamtsdirektor Wolfgang Wlattnig daran, dass es aus Datenschutzgründen keine Verknüpfung zwischen dem epidemiologischen Meldesystem und dem Impfregister gibt. Somit könne man nicht unterscheiden und würde alle Personen zu einer Drittimpfung einladen. Wer geimpft und danach erkrankt ist, müsse aber den Termin noch nicht wahrnehmen. Wlattnig empfiehlt, zu einem späteren Zeitpunkt zum freien Impfen zu kommen und der jeweiligen Ordination inzwischen abzusagen.