Es bleibt – nicht rechtskräftig – bei der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und 15 Jahren Freiheitsstrafe. Am Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess nach einer Schießerei vor einem Supermarkt teilweise neu verhandelt worden, weil ein Teil des Urteils aufgehoben wurde.