Etwa eine Minute, viel länger soll die Sprengung des Bankomaten am 30. April 2020 in Bärnbach gar nicht gedauert haben. Der Tatzeitpunkt war die Nacht vor dem Staatsfeiertag. Dass Bankomaten vor langen Wochenenden mit extra viel Geld gefüllt werden, will der Angeklagte (41) nicht gewusst haben.