Seit Tagen lässt die Hitze die Österreicher selbst im Sitzen schwitzen - spätestens am dritten Tag einer Hitzewelle tauchen rund um Arbeit und Schule immer wieder Fragen zum Thema "hitzefrei" auf.
Die schnelle Antwort: Nein, es gibt in Österreich keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch, "hitzefrei" zu nehmen. Bei der Arbeiterkammer heißt es dazu: "Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist." Aber es gibt ein paar Sonderregeln, vor allem am Bau.
Wann haben Bauarbeiter hitzefrei?
Für Bauarbeiter, Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüsterbauer gilt auch Hitze als Schlechtwetter im Sinne des (Achtung, langes Wort!) "Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes".
Seit 1. Mai 2019 kann für diese Gewerke bereits ab 32,5 Grad (davor 35 Grad) das Arbeiten im Freien eingestellt werden, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten.
Die Kriterien der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) für die Schlechtwetterentschädigung sind:
- Folgen drei Stunden mit mehr als 32,5 Grad aufeinander, so bewirken diese Schlechtwetter für den Rest des Tages.
- Für durch diese Hitze entfallene Arbeitsstunden gebührt eine Schlechtwetterentschädigung in Höhe von 60 Prozent des Lohns (sog. „Sechziger“).
- Die Arbeitgeber bekommen dieses Geld von der BUAK refundiert.
Baugewerkschafter Josef Muchitsch fordert nun aber einen gesetzlichen Anspruch auf "hitzefrei" ein, zumal in vielen Betrieben weitergearbeitet werde.
Wie heiß darf es im Büro bzw. Arbeitsraum sein?
Die Arbeitsstättenverordnung regelt in Paragraf 28, dass bei Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung (hauptsächlich sitzende Tätigkeiten, z. B. im Büro) die Lufttemperatur zwischen 19 und 25 Grad betragen soll.
Bei normaler körperlicher Belastung (z. B. im Verkauf und dergleichen) soll diese zwischen 18 und 24 Grad und bei hoher körperlicher Belastung mindestens 12 Grad (z. B. bei Lagerarbeiten usw.) betragen.
Wenn diese Temperaturbereiche nicht eingehalten werden können, muss der Arbeitgeber sämtliche möglichen Maßnahmen ausschöpfen, um die Temperaturen zu senken, heißt es bei der Arbeiterkammer.
Muss es eine Klimaanlage geben?
Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Klimaanlagen. Wenn es eine Klimaanlage oder Ventilatoren gibt, so sollen abermals laut Paragraf 28 Arbeitsstättenverordnung 25 Grad nicht überschritten werden.
Gibt es "hitzefrei" an Schulen?
An den Schulen gibt es kein "hitzefrei" ab einer bestimmten Temperatur. Das österreichische Schulzeitgesetz stammt noch aus einer Zeit ohne ständig heiße Juni-Wochen. Da anders als in vielen anderen Staaten im Juli und August größtenteils ohnehin schulfrei ist, verzichtete man auf eine Hitzefrei-Regelung. Stattdessen gibt es eine eher allgemein gehaltene Bestimmung: "Bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen und aus sonstigen zwingenden oder aus im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen kann die zuständige Schulbehörde höchstens drei Tage oder der zuständige Bundesminister die unumgänglich notwendige Zeit durch Verordnung schulfrei erklären." Dabei geht es aber meist um Wasserschäden oder Ähnliches. Für Pflichtschulen existiert eine fast wortgleiche Regelung, allerdings sind hier die Länderstellen zuständig.
Ulrich Dunst