Der Gemeindebund hat einige Anfragen zum Maibaum-Aufstellen 2021 erhalten. Das Regelwerk 2021 sieht so aus: "Das Aufstellen des Maibaums durch eine dazu beauftragte Firma, durch Gemeinde-Bedienstete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder durch die Freiwilligen Feuerwehren ist nach Auskunft des Gesundheitsministeriums" erlaubt.