Die Uhr tickt: Ausgerechnet im zweiten Coronajahr läuft eine für heimische Spitäler wichtige Frist aus. Es geht um das Arbeitszeitgesetz in Krankenanstalten für Ärzte (siehe unten). Diese durften die letzten Jahre übergangsweise (und freiwillig) länger als 48 Wochenstunden arbeiten. Weil es häufig an Kollegen gemangelt hat, um Dienste zu übernehmen.
Thomas Rossacher