Auf Grundlage der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gelten von 17.11. bis 06.12.2020 gewisse Ausgangsregelungen und Betretungsverbote für bestimmte Betriebsstätten. Die Entsorgung von Abfällen bei Altstoffsammelzentren (ASZ) bzw. Problemstoffsammelstellen unterliegt allerdings nicht dieser Einschränkung, wie das Land Steiermark am Dienstag mitteilte. „Die steirischen Altstoffsammelzentren können daher im Gegensatz zum Frühjahr grundsätzlich geöffnet bleiben. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind aber unbedingt einzuhalten", erläutert der für die Ressourcenwirtschaft zuständige Landesrat Hans Seitinger.