Dringlich und ohne Begutachtung hat die Koalition im Landtag Mitte Oktober eine strittige Novelle beschlossen: Das Anstellungserfordernis-Gesetz erlaubt nun dort, wo vergeblich Kindergarten-Pädagoginnen gesucht worden sind, dass andere - Betreuerinnen, Beinahe-Absolventen oder Kolleg-Teilenehmer - befristet zum Zug kommen dürfen.