Vor fast genau einem Jahr war die Kostenobergrenze für die Landtagswahl 2019 in Kraft getreten. Bei einer Million Euro lag das Limit für alle Ausgaben in den sechs Wochen zwischen dem Stichtag und dem Wahlsonntag, dem 24. November.
Vor fast genau einem Jahr war die Kostenobergrenze für die Landtagswahl 2019 in Kraft getreten. Bei einer Million Euro lag das Limit für alle Ausgaben in den sechs Wochen zwischen dem Stichtag und dem Wahlsonntag, dem 24. November.
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