Das Epidemiegesetz wird angepasst. Laut eines Entwurfes, den Die Presse veröffentlicht hat, würden Betriebe, Veranstalter und Vereineverpflichtet, "personenbezogene Kontaktdaten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern, in deren Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt wurde, zum Zweck der Erfüllung der Mitwirkungspflicht im Rahmen der Erhebung von Kontaktpersonen bei Umgebungsuntersuchungen für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren".