Im langwierigen Prozess gegen die Gruppe der „Staatsverweigerer“ war die "Präsidentin", wie sich die Anführerin nannte, im Jänner nicht rechtskräftig zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil zum Teil aufgehoben. Betroffen davon sind die Anklagepunkte Hochverrrat und staatsfeindliche Verbindung. Deswegen steht dem Landesgericht im Herbst die Wiederholung des Prozesses ins Haus.